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Beförderungsbedingungen

Stand: September 2026

1. Grundlage

Es gelten die Beförderungsbedingungen für den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (BefBedingungen) sowie die Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG), soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist.

2. Fahrausweise

Im Schienenersatzverkehr gelten die Fahrausweise der jeweiligen Bahnbetreiber. Im Freistellungsverkehr (Schul-, Charter- und Gruppenfahrten) ist keine Einzelfahrkarte erforderlich; die Beförderung erfolgt auf Grundlage des mit dem Auftraggeber geschlossenen Vertrags.

3. Mitnahme von Gepäck

Handgepäck wird unentgeltlich mitgenommen, soweit es sicher verstaut werden kann. Sperriges Gepäck ist vorab anzumelden.

4. Verhalten während der Fahrt

Anweisungen des Fahrpersonals ist Folge zu leisten. Während der Fahrt ist der Gurt anzulegen. Rauchen sowie der Konsum von Alkohol sind in allen Fahrzeugen untersagt.

5. Ausschluss von der Beförderung

Personen, die durch ihr Verhalten die Sicherheit oder Ordnung im Fahrzeug gefährden, können von der Beförderung ausgeschlossen werden.

6. Barrierefreiheit

Fahrzeuge mit Rollstuhlrampe stehen auf Anfrage zur Verfügung. Bitte teilen Sie uns Mobilitätseinschränkungen bei der Buchung mit, damit wir das passende Fahrzeug einplanen können.